Substitutionsgestützte Therapie
Als schadensminimierendes und lebenserhaltendes Element der suchtmedizinischen Versorgung ist die Substitutionsbehandlung bei manifester, für andere Therapieformen nicht mehr erreichbarer Opiatabhängigkeit etabliert. Es ist davon auszugehen, dass eine Teilgruppe substituierter Opiatabhängiger, die im Verlauf der ambulanten Behandlung und psychosozialen Begleitbetreuung eine Veränderungsmotivation und Compliance hinsichtlich ihres Beikonsums von Alkohol und/oder Medikamenten gezeigt haben, von einer stationären Rehabilitation, ggf. auch in modularer Ergänzung durch eine ganztägigambulante Phase als Entlassform profitieren können (Körkel J 2011).
Unser Behandlungsangebot richtet sich an Substitutionspatienten
- bei denen ein Entzug vom Substitut aus medizinischen Gründen (noch) nicht sinnvoll erscheint,
- die ihre Ziele im ambulanten Setting noch nicht vollständig erreichen konnten bzw. deren Zielerreichung gefährdet ist,
- deren Erwerbssituation oder Leistungsfähigkeit gefährdet ist,
- die einer intensiveren Rehabilitation bei somatischer oder psychiatrischer Begleiterkrankung wie Angst, Depression oder Persönlichkeitsstörung bedürfen, in deren Zuge häufig Beikonsum (Alkohol, Benzodiazepine) kompensatorisch eingesetzt wurde.
Die Aufnahme kann unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- es besteht eine Einstellung auf eine stabile Dosis des Substitutionsmittels im Rahmen der vorausgehenden Substitutionsbehandlung
- eine ggf. erforderliche Teilentgiftung vom Beikonsum wurde erfolgreich abgeschlossen
Substituierte Rehabilitanden werden in unsere Therapiegruppen integriert und nehmen an allen Maßnahmen des Therapieangebotes teil. Die Behandlungsdauer beträgt je nach Indikation 12 Wochen bei Kurz- und bis zu 26 Wochen bei Langzeitbehandlung. Bei Auffangbehandlungen und Kriseninterventionen ist die Behandlungsdauer in der substitutionsgestützten Therapie kürzer.